ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der bb+j GmbH & Co. KG
(im Folgenden «bb+j» genannt)
§ 1 Haftung / Allgemeines
Persönlich haftende Geschellschafterin ist die bb+j Verwaltungs-GmbH (HRB 115318)
Die «bb+j» erbringt sämtliche Leistungen und Lieferungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB von Geschäftspartner und/oder Kunden finden keine Anwendung, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Unseren AGB entgegenstehende Abreden und/oder Nebenabreden, egal welcher Art, bedürfen unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung.
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
Ein geschlossener Vertrag wird durch nachträglich gestellte Bedingungen unseres Vertragspartners nicht beeinflusst.
Etwaige, von unseren Vertragspartnern an uns gerichtete Erklärungen, egal wie sie uns übermittelt werden, finden keine Anwendung, wenn wir sie nicht unverzüglich und schriftlich bestätigt haben.
«bb+j» geht Verträge jeglicher Art generell nur mit Geschäftskunden ein.
§ 2 Angebote und Preise
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Alle in diesem Zusammenhang genannten Preise gelten unter Vorbehalt etwaiger Änderungen und Übermittlungsfehler. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Erfolgt eine Leistung oder Lieferung durch «bb+j», ohne dass vorher eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den jeweiligen Vertragspartner/Kunden ergangen ist, so kommt der Vertrag mit Lieferung der Ware und/oder Ausführung der Leistung zustande.
Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Bedingungen und Preisen. Sie sind verbindlich. Grundsätzlich gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. «bb+j» behält sich vor, diese Preise angemessen zu erhöhen, sollten nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen eintreten. Diese weist «bb+j» auf Verlangen des Vertragspartners nach.
Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer und der Kosten für Verpackung, Transport und Abfertigung.
Zu Angeboten und Aufträgen gehörende Unterlagen, wie z.B. Skizzen, Abbildungen, Zeichnungen, Fotos, Leistungs- und Artikelbeschreibungen usw., sind für die Ausführung der jeweiligen Lieferung und/oder Leistung nicht verbindlich. Zudem behält sich «bb+j» auf jegliche Unterlagen dieser Art das Eigentums- und Urheberrecht vor.
§ 3 Lieferung und Leistung
Inhalt, Beschaffenheit und Umfang der von «bb+j» geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich, sofern in Einzelfällen nicht anderes vereinbart wurde, aus der jeweiligen Auftragsbestätigung und den entsprechenden Produktbeschreibungen. Alle relevanten Parameter können jederzeit bei «bb+j» eingesehen/abgerufen werden.
Die Preis- und Leistungsgefahr geht auf den Kunden/Abnehmer direkt ab Auslieferungslager bzw. Distributionslager über, egal, welche Partei die Frachtkosten trägt. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Käufers abgeschlossen.
Jegliche Verpackung nach Verpackungsordnung wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind vom Kunden zu tragen. In der Bundesrepublik Deutschland können Verpackungen z.B. über das Duale System Deutschland (DSD) kostenfrei entsorgt werden. Hiervon ausgenommen sind Euro-Paletten, die bei Lieferung auszutauschen oder direkt beim Lieferanten/Spediteur zurückzugeben sind. Nicht bei Lieferung ausgetauschte Paletten können dem Kunden mit € 10,- (zzgl. USt.) belastet werden.
§ 4 Liefertermine und Fristen
Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von «bb+j» und dem Kunden im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. Liefertermine, die von Kunden auf schriftlichen Bestellungen vermerkt/angegeben werden, sind für «bb+j» nicht verbindlich, es sei denn, «bb+j» bestätigt diese Terminwünsche schriftlich und ausdrücklich. Die Vereinbarung eines festen Liefertermins steht und dem Vorbehalt, dass «bb+j» die Lieferungen und Leistungen der jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
Generell werden Lieferungen und Leistungen von «bb+j» an den Kunden durch einen Kreditversicherer abgesichert. Der Kunde ist verpflichtet, alle Auskünfte und Unterlagen vorzulegen, die für den Kreditrückversicherer erforderlich sind, um das jeweilige Geschäft im Einzelfall abzusichern. Legt der Kunde die vom Kreditversicherer geforderten Unterlagen nicht vor, ist «bb+j» berechtigt, die entsprechende Lieferung und/oder Leistung zu verweigern, es sei den, der Kunde leistet Vorkasse. Das gleiche gilt auch für den Fall, dass der jeweilige Kreditrückversicherer eine Übernahme des Risikos des Kunden ablehnt.
Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
Ist die Nichteinhaltung einer Lieferfrist auf Ereignisse zurückzuführen, die «bb+j» nicht zu vertreten hat, verschieben sich Liefertermine um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase.
«bb+j» übernimmt generell keine Verzugshaftung.
Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht. Dies gilt nur, wenn die Verzögerung von «bb+j»» zu vertreten ist.
§ 5 Annahme und Prüfung der Lieferung
Der Kunde ist verpflichtet die Lieferungen, die er von «bb+j» erhält unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf erkennbare Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich geltend zu machen. Bei der Anlieferung erkennbare Mängel, Beschädigungen und Fehlmengen sind direkt bei der Anlieferung beim jeweiligen Transportunternehmen auf dessen Empfangsbescheinigungen zu vermerken.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung ist die Zahlung rein netto, in Euro, ohne jeden Abzug, 8 Tage nach Rechnungsdatum so vorzunehmen, dass «bb+j» der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Sondervereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Gegenbestätigung von «bb+j».
Kunden haben während etwaigen Verzugs, der ab dem 9. Tag nach Erhalt der Ware und der Rechnung eintritt, die Geldschuld mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. «bb+j» behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Die Annahme von Wechseln oder Schecks ist grundsätzlich ausgeschlossen. Erklärt sich «bb+j» in Einzelfällen mit Wechselzahlungen ausnahmsweise einverstanden, nimmt «bb+j» nur bei entsprechender vorheriger schriftlicher Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel an. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde. Diese Kosten sind sofort fällig. Für rechtzeitige Vorlegung, Benachrichtigung und Zurückleitung eines Wechsels übernimmt «bb+j» keine Haftung.
Stundungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Einbehaltung, auch wenn Mangelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von «bb+j» anerkannt wurden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
«bb+j» behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren vor, bis die gelieferte Ware vollständig bezahlt ist und ebenso alle Forderungen, die «bb+j» aus der Geschäftsverbindung zustehen oder die sie künftig erwirbt.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu be- und verarbeiten. In diesem Falle erfolgt die Be- und Verarbeitung für «bb+j» als Hersteller, ohne sich zu verpflichten. «bb+j» erwirbt das Eigentum an der neuen Sache. Der Käufer verwahrt diese für «bb+j». Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien oder wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden Gegenständen verbunden, vermischt oder vermengt, so erwirbt «bb+j» das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen verwendeten Materialien. Das gilt auch, wenn die andere Sache als Hauptsache anzusehen ist.
Der Kunde ist verpflichtet alle vorbehaltlich übernommenen Waren und die daraus resultierenden Produkte, an denen «bb+j» volles oder eingeschränktes Eigentum erwirbt, ordnungsgemäß zu versichern. Schäden, die aus Zuwiderhandlung des Kunden resultieren sind «bb+j» auf Kosten des Kunden in vollem Umfang zu ersetzen.
«bb+j» ist berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen und «bb+j» die Versicherungsansprüche abgetreten hat.
§ 8 Gewährleistung
Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Erkennbare Mängel der Ware, unrichtige oder unvollständige Lieferungen, Mengen- oder Maßabweichungen sowie Transport- und Verpackungsschäden sind vom Kunden sofort beim Eintreffen der Ware auf dem Frachtbrief bzw. Lieferschein zu vermerken und unverzüglich durch schriftliche Anzeige an «bb+j» zu rügen. Zeigt der Kunde einen Mangel nicht unverzüglich an, so ist die Ware mangelfrei und vertragsgemäß. Die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ist dann ausgeschlossen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht bei Lieferung
entdeckt werden können, sind «bb+j» unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel. Nach Feststellung eines Mangels darf das betroffene Teil nicht benutzt werden.
Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Für mangelhohe Produkte (das sind Teile, die einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen) beschränkt sich die etwaige Gewährleistungsverpflichtung der «bb+j» auf Nacherfüllung oder Ersatzlieferung. Alle ersetzten Produkte und Teile gehen in ihr Eigentum über, soweit sie sich nicht schon in ihrem Eigentum befanden.
Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Kunden nur zur Minderung.
«bb+j» leistet für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nacherfüllung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit fehl, so kann der Kunde hinsichtlich des mangelhaften Produktes von dem Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Die Gewährleistung für von Unternehmen gebraucht gekaufter Waren und Geräte ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung der «bb+j» erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert oder unsachgemäß behandelt wird.
Gewährleistungsansprüche verjähren in 1 Jahr, beginnend mit der Abnahme, es sei denn, dass der Vorlieferant der «bb+j» eine längere Garantie von bis zu 2 Jahren einräumt.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und Waren der «bb+j». Eine weitergehende Haftung bestimmt sich allein durch den gesetzlichen Mindeststandard. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch «bb+j» nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Technischer Support und Dienstleistungen
«bb+j» erbringt grundsätzliche Dienstleistungen/Beratung/Consulting und technischen Support ausschließlich gegen Bezahlung.
«bb+j» übernimmt keinerlei Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der beim Kunden verwendeten Hard- und Software.
Die Einhaltung von Daten-/Arbeitsschutzbestimmungen und Gesetzen, sowie sonstigen Regulierungen des Gesetzgebers oder anderer relevanter Organe, obliegt ausschließlich dem Kunden, auch, wenn «bb+j» beratend tätig wird/geworden ist.
«bb+j» übernimmt keine Haftung für die Unversehrtheit von Kundendaten, noch für Datensicherungen/Archivierungen. Die alleinige Verantwortung für diese Vorgänge obliegt dem Kunden, auch, wenn «bb+j» an den entsprechenden Systemen und Installationen im Auftrag des Kunden tätig geworden ist.
Im Rahmen von Serviceverträgen, die Kunden mit «bb+j» schließen, können Kunden vorher vereinbarte monatliche Stundenkontingente für Installationen und Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Spezielle Inhalte, Anzahl der Stunden usw., regelt ein gesonderter Servicevertrag.
Nicht in Anspruch genommene Stunden summieren sich auf einem, bei «bb+j» für den Kunden gepflegtem, Stundenkonto auf und können jederzeit in Anspruch genommen werden. Wochenenden, Sonn- und Feiertage können generell nicht für Dienst- und Serviceleistungen in Anspruch genommen werden. Es sei denn, es wurde in Sonderfällen anderes lautendes zwischen dem Kunden und «bb+j» vereinbart und schriftlich fixiert.
Übernimmt «bb+j» eine Funktion ähnlich eines kundeninternen Datenschutzbeauftragten, so geschieht dies ausschließlich auf beratender Ebene. «bb+j» übernimmt keinerlei Verantwortung, noch Haftung, für die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen jeglicher Art.
§ 10 Haftung
Schadensersatzansprüche sind der Höhe auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der «bb+j», ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen oder vertraglich zugesicherte Eigenschaften fehlen, die den Kunden auch gegen untypische, exzessive Schadensrisiken absichern sollen. Im Fall leichter Fahrlässigkeit besteht eine entsprechend begrenzte Haltung überhaupt nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind oder Versicherungsschutz besteht. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche unabhängig vom Rechtsgrund, wie positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubte Handlungen etc.
Eine Haftung als Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen, da die «bb+j» lediglich als Wiederverkäufer auftritt und keine eigenen Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) herstellt.
§ 11 Schlussbestimmung
Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich bundesdeutsche Rechtsprechung.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.